Wer online einkauft, sollte auch seine Verbraucherrechte kennen. Es gibt viele Verbraucherrechte in Deutschland, was das Online Shopping angeht, und sogar einen Weltverbrauchertag gib es. Das ist ein Aktionstag der „Consumers International“ (internationale Verbraucherorganisation). Diese Organisation geht zurück auf eine Rede von John F. Kennedy (1962), in der er einige grundlegende Rechte erläutert.
Drei Grundregeln
Dazu gehört die Regel, dass der Verbraucher geschützt sein soll vor irreführender Kennzeichnung und Werbung und somit vor Betrügereien. Auch der Schutz vor unwirksamen und gefährlichen Medikamenten gehört hierzu. Ebenso die Wahlmöglichkeit mit marktgerechten Preisen aus möglichst vielfältigen Produkten. Eine Bestellübersicht ist eines der weiteren Verbraucherrechte, und diese ist Pflicht. Wer online einkauft und alles in den Warenkorb legt, muss vom Händler am Ende eine Übersicht seiner Bestellungen bekommen, bevor er den Abschluss der Bestellung organisiert. Auch ein fälliger Gesamtpreis samt Mehrwertsteuer ohne jeglichen Zusatz von Versandkosten, Kündigungsbedingungen und einer Laufzeit, ist angesagt. Vor einem endgültigen Kauf kann der Kunde so nun alle Posten noch einmal prüfen. Auch ungewollte Zusatzleistungen sind dem Kunden ein Zuwider. Viele Anbieter wollen dem Käufer, beispielsweise beim Kauf eines Smartphones, etwas unterschieben. Eine Handy-Versicherung beispielsweise. Es ist jedoch ein Verbraucherrecht, dass man sich aktiv für eine Zusatzleistung entscheiden können muss. Eine Leistung, der der Kunde nicht zugestimmt hat, die muss er auch nicht bezahlen. Die Buttons müssen zudem richtig beschriftet sein. Es muss immer erkennbar sein für den Online Käufer, was er bestellt hat. So sollte beispielsweise dort stehen „jetzt zahlungspflichtig bestellen“, wenn man auf den Button klickt. Wenn dort beispielsweise „anmelden“ stehen würde, muss der Kunde nicht bezahlen. Ein weiteres wichtiges Recht ist es, dass die gängigen Zahlungsmittel immer kostenfrei sein müssen. Viele unseriöse Anbieter möchten durch Zusatzkosten bei Zahlungsmitteln dann ihre Einnahmen erhöhen. Doch es ist ein Recht des Verbrauchers beim Online Shoppen, dass bei Lastschrifteneinzug, bei Überweisungen und bei gebräuchlichen Kreditkarten keine Zusatzkosten verlangt werden. Bei der „American Express“ jedoch gibt es eine Ausnahme. Eine unseriös verlangte Gebühr kann der Kunde zurückverlangen.
Auch Widerruf möglich
Auch ein Widerruf ist laut der Verbraucherrechte beim Online Shopping möglich. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Anders als noch beim Kauf im Laden ist dieses 14-tägige Widerrufsrecht online möglich. Ohne eine Angabe von Gründen kann man die Ware zurücksenden. Jedoch muss der Händler vom Widerruf vorher informiert werden. Das kann der Kunde per E-Mail, per Fax oder per Brief tun. Es gibt bei vielen Online Shops auch ein Widerrufsformular auf der jeweiligen Webseite. Bei bestimmten Produkten ist jedoch ein Widerruf ausgeschlossen. Dazu gehören Hygieneartikel und Arzneimittel, Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Computersoftware (wenn Versiegelung entfernt wurde) und Waren, die hohen Schwankungen innerhalb der Preise auf dem Finanzmarkt unterlegen. Wenn ein Verkäufer den Kunden nicht über die Widerrufsrechte belehrt hat, dann verlängert sich diese Frist auf insgesamt 12 Monate. Auch die Versandkosten bekommt der Verkäufer bei einem Widerruf erstattet, jedoch muss er die Retourenkosten bezahlen. Ein weiteres Verbraucherrecht beim Online Shopping ist es, dass der Käufer 14 Tage Zeit bekommt, um die Ware dann zurückzusenden. Auch die Tatsache, dass der Kunde sein Geld zurückbekommen muss und nicht mit einem Einkaufsgutschein abgespeist werden kann, zählt zu den Verbraucherrechten beim Online Shopping. Wer eine mangelhafte Ware erhält, kann außerdem das „Recht auf Nacherfüllung“ beantragen. Dazu zählt ein Austausch oder eine Reparatur. Innerhalb von 14 Tagen muss sich hier der Kunde mit dem Händler in Verbindung setzen. Der Händler darf reparieren, einen Anspruch auf Austausch ist nicht gegeben. Wenn es der Verkäufer nicht schafft, dieses Produkt zu reparieren, dann besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, oder der Käufer hat die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten. Dann schickt er die Ware an den Händler zurück und kann den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen. Zwei Jahre Gewährleistung sind ebenfalls eines der wichtigsten Verbraucherrechte beim Online Shopping. Das gilt für Materialfehler oder Ähnlichem. Wenn so etwas innerhalb von zwei Jahren auftaucht, dann gibt es diese Möglichkeit. Wer über eBay einkauft bei Privatpersonen, hat diese Möglichkeiten leider nicht. Es ist daher empfehlenswert, dass man solche gebrauchten Produkte beim Händler kauft, um diese Gewährleistungszeit auch zu bekommen. Er kann allerdings die Gewährleistungszeit dann auf nur ein Jahr verkürzen. Bezüglich einer Garantie ist noch anzumerken, dass das nicht das Gleiche ist, wie eine Gewährleistung.