Wer einen Bußgeldbescheid erhält, kann dagegen Einspruch erheben. Nach dem § 67 OWiG bestehen zwei Möglichkeiten, dass man einen Einspruch einlegt. Zum einen durch ein formloses, kurzes Schreiben an die jeweilige Behörde oder es besteht die Möglichkeit für eine Niederschrift bei der jeweiligen Behörde (die diesen Bußgeldbescheid erlassen hat). Wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sind einige Tipps wichtig.
Egal ob zu schnell gefahren oder falsch geparkt
Ein Bußgeldbescheid, egal ob zu schnell gefahren oder falsch geparkt, ist mehr als ärgerlich. Für viele bedeutet er sogar eine Existenzbedrohung. Denn Bußgeldbescheide sind teuer. Es ist dabei unglaublich aber wahr, dass sogar mehr als die Hälfte der Bußgeldbescheide anfechtbar und fehlerhaft sind. Es lohnt sich daher, einen Einspruch zu erheben. Für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer lohnt sich der Einspruch doppelt, denn hier droht ein Fahrverbot. Es muss jedoch einen guten Grund geben für den jeweiligen Einspruch. Es ist Fakt, dass 80 Prozent aller Bußgeldbescheide einen technischen, formalen oder anderen Fehler aufweisen. Innerhalb von zwei Wochen kann man dagegen einen Einspruch erheben. Es ist nicht unbedingt zu empfehlen, hier einen Mustervordruck zu verwenden, denn hier wird der Erfolg beim Bußgeldbescheid-Einspruch gefährdet. Es ist auch zu beachten, dass bei Ablehnung zusätzliche Gebühren und Kosten berechnet werden können. Auch eine Gerichtsverhandlung kann entstehen. Unbegründet sollte daher niemand einen Einspruch einlegen. Ein Anwalt ist nicht zwingend nötig, wenn man ein Einspruchsverfahren führen möchte. Im ersten Schritt muss niemand seinen Bußgeldbescheid begründen. Ohne Angabe von Gründen kann man den Bescheid einreichen. Ohne berechtigte Zweifel sollte jedoch keiner einen Einspruch einlegen, denn meistens kommt der Zeitpunkt, bei dem man genau begründen muss. Gründe für einen Einspruch wären beispielsweise die formalen Fehler, wie ein falsches Aktenzeichen und falsche Angaben (Ort, Zeitpunkt etc.). Auch eine fehlende Belehrung, die fehlerhaften Bußgeldvorschriften an und für sich und die Vollstreckbarkeit, das Einspruchsrecht und ein sehr hohes und unlogisches bzw. ungerechtfertigtes Bußgeld sind Gründe für einen Einspruch. Bei gravierenden Fehlern zur Angabe der Beweismittel, fehlende Beweismittel, falsche Angaben zur Person und weiteres sind ebenfalls formale Fehler beim Bescheid.
Weitere Gründe für einen Einspruch sowie die Vorgehensweise
Auch die technischen Fehler sind Gründe für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dazu zählen falsche Platzierungen der Messgeräte oder ein unkorrekter Aufbau der Messgeräte und Messfehler. Wer Einspruch erhebt, muss auch die Fristen und die allgemeinen Formvorschriften beachten. Dazu zählt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Nur innerhalb dieser Zeit kann man rechtskräftig tatsächlich einen Einspruch erheben. Der Einspruch muss außerdem innerhalb der zwei Wochen direkt bei der jeweiligen Behörde vorliegen. Das Datum, das das Schreiben an die jeweilige Bußgeldbehörde hat, zählt hier als Ausgangsdatum. Bei Mustervorlagen gilt es zu beachten, dass diese nicht individuell und persönlich sind. Dadurch werden die Glaubwürdigkeit und die Begründung relativiert oder man gibt auch eventuell zu viel preis. Empfehlenswerter ist es, wenn man sich die Zeit nimmt und den Sachverhalt genau schildert und dies möglichst objektiv und mit sachlichen Argumenten. Persönliche Meinungen und Äußerungen sind hier nicht empfehlenswert. Aber Beweismittel können angefügt werden ()Fotos, Zeugen, andere Unterlagen). Bezüglich der Dauer und des Ablaufes eines Einspruchsverfahrens gibt es diverse Schritte. Beginnend mit der Aufzeichnung des jeweiligen Ordnungswidrigkeitsfehlers bis hin zu einer öffentlichen Verhandlung ist alles möglich. Der Anhörungsbogen dient dazu, dass sich derjenige zum Sachverhalt genau äußern kann. Per Post kommt dann der Bußgeldbescheid und darauf kann man nun Einspruch erheben. Durch die jeweilige Behörde wird in einem Zwischenverfahren nun der Einspruch geprüft. Dafür sammelt die Behörde bzw. das Amt Beweise und wertet alles aus. Eventuell wird dem Einspruch dann stattgegeben oder es kommt zur Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann darum. Bei der Hauptverhandlung kommt es zur Entscheidung. Es gibt hier die Möglichkeit, dass man einen Freispruch erzielt oder eine Verfahrenseinstellung oder je nachdem auch eine Verurteilung ist möglich. Wer dieses Urteil nicht akzeptiert, kann weiter Rechtsbeschwerde einlegen. Dann kommt das höhere Gericht zum Einsatz. Das ist das Oberlandesgericht, das dann die Sache entscheidet. Was die Erfolgschancen angeht, kommt es immer auf die Sachlage an. Ein erfahrener Anwalt kann zudem helfen, einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid anzufechten. Jeder zweite Bescheid ist in der Tat fehlerhaft aus diversen Gründen und da ist ein Anwalt eine gute Entscheidung.